Stellungnahme
Bundesgesetz gefährdet Wirtschaft in den Kommunen
Kommunale Unternehmen sind das Rückgrat für die Energie- und Wasserversorgung in ganz Deutschland. Sie sorgen zudem für Beschäftigung, Wertschöpfung und Wohlstand. Nun droht Ungemach durch ein Bundesgesetz, das die Unternehmen zu einem Bürokratismus verpflichtet, der noch über das hinausgeht, was Europa vorschreibt. Die Bundesregierung hat sich dem Bürokratieabbau verschrieben und schießt durch dieses Gesetz weit über das Ziel hinaus. Bei Nichtumsetzung dieser unnötigen bürokratischen Anforderungen droht den Unternehmen sogar eine Verschlechterung ihrer Kreditwürdigkeit. Dabei werden die kommunalen Unternehmen aktuell mehr denn je gebraucht für die Energie- und Wärmewende, d.h. den Ausbau der erneuerbaren Energien, neue Wärmenetze und bessere Stromnetze. Diese Unternehmen unnötig zu belasten, gefährdet nicht nur die Wirtschaft in den Kommunen, sondern den Wirtschaftsstandort insgesamt.
Die klimaneutrale Transformation stellt kommunale Unternehmen vor große Herausforderungen: Sie müssen Lösungen für die Kundinnen und Kunden, und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort finden und auch vor allem die eigenen Aktivitäten auf Klimaneutralität umstellen. Dabei orientiert sich auch die Bewertung von Banken und Kapitalgebern immer stärker an Kriterien der Nachhaltigkeit. Um solche Bewertungen vornehmen zu können, sollen Unternehmen künftig darüber berichten müssen, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihre Aktivitäten haben. Das sieht eine entsprechende EU-Richtlinie vor, die nun vom Bundesjustizministerium umgesetzt wird - laut Justizminister Buschmann „so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich“. Allerdings wird hier ohne Not den kleinen und mittleren kommunalen Unternehmen ein erheblicher bürokratischer Aufwand zugemutet. Denn, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf verpflichtet der Bundesgesetzgeber mittelbar tausende von KMU über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen in einem Umfang zu berichten, der zum Teil weit über das hinaus geht, was für die Unternehmen leistbar wäre und von der EU gefordert wird. Denn die EU-Richtlinie sieht die Berichterstellung nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen vor. Ein verträglicher Umstieg auf klimaneutrales Wirtschaften wird damit unnötig erschwert.