Temporäre Befreiungen vom Baurecht bei der Errichtung mobiler Gebäude können zwar einen Beitrag zur kurzfristigen Unterbringung von betroffenen Flutopfern leisten. Für den dringend erforderlichen und langfristigen Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur greifen die geplanten Änderungen aber zu kurz. Hierzu bedarf es eines Wiederaufbaubeschleunigungsgesetzes, dass für effektive Erleichterungen bei Planung, Genehmigung und Bau sorgt.
Unter Beachtung eines vorsorgenden Hochwasserschutzes, der insbesondere auch eine hochwasserangepasste Bauausführung privater und öffentlicher Bauwerke umfasst, müssen jetzt zügig einfache Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Die Neuerrichtung zerstörter öffentlicher Gebäude wie Kindergärten und Schulen, aber auch Straßen, Brücken oder kommunale Kläranlagen erfordert nicht nur vereinfachte Genehmigungsverfahren einschließlich verkürzter Beteiligungsfristen. Bei der Neuerrichtung von notwendigen Ersatzbauten der örtlichen Infrastruktur sollte auch auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verzichtet und derartige Vorhaben im Einzelfall auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden können. In derartigen Notsituationen brauchen wir praxisgerechte Lösungen.
Klageverfahren gegen Infrastrukturvorhaben müssen auf eine gerichtliche Instanz beschränkt und Einwendungen durch materielle Präklusions- und Stichtagsregelungen vermieden werden. Unerlässlich sind zudem beschleunigte Vergabeverfahren, damit die jetzt erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne Zeitverzug beauftragt werden können. Die Menschen in den von der Flut betroffenen Gebieten erwarten jetzt, dass die Politik alles für einen schnellen und unbürokratischen Wiederaufbau tut. Mutlose und zaghafte Schritte bei der Wiederherstellung der Infrastruktur wären ein falsches Signal!
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben zu dem Gesetzentwurf des Bundes für eine bauplanungsrechtliche „Sonderregelung für mobile Unterkünfte“ Stellung genommen. Diese Stellungnahme kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.