Das Diskussionspapier der kommunalen Spitzenverbände steht unter dem Titel „Erste Überlegungen zu Konsequenzen aus der Flutkatastrophe - schnelle Wiederaufbauhilfe für die Infrastruktur und Vorsorge für künftige Schadenslagen“. Es ist als Angebot der kommunalen Familie zu verstehen, die Politik in Bund und Ländern bei den jetzt anstehenden politischen Entscheidungen und der sich daran anschließenden Umsetzung im Rahmen des Wiederaufbaus mit der kommunalen Expertise zu unterstützen. Deshalb wurde es an die Bundeskanzlerin, die zuständigen Bundesminister und Ministerpräsident/innen sowie den Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag gesendet. Dies wurde mit dem Angebot verbunden, im Wege eines Mehrebenenansatzes eine Experten- und Arbeitsgruppe „Flutfolgen und Wiederaufbau“ zu bilden, um die Bundesregierung und die Landesregierungen bei den zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten.
In der Sache enthält das Papier den Vorschlag, rechtliche Erleichterungen für den raschen Wiederaufbau in einem „Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz“ zu bündeln. Hierzu gehören befristete Erleichterungen im Bau- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht, die zu einer schnelleren Realisierung von Ersatz- und Neubauten beitragen können. Daneben wird für den Ansatz plädiert, beim Wiederaufbau der Infrastruktur in überflutungsgefährdeten Gebieten stets Klimafolgenanpassung und Hochwasserschutz durch erweiterte Perspektive für Plan- und Genehmigungsverfahren mitzudenken. Dabei gilt stets die Maxime, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, die vor Ort zu treffen sind und unterschiedlich ausfallen werden, weil zum Beispiel in manchen Hochwassergebieten aufgrund der geographischen Gegebenheiten die bebaubaren Flächen begrenzt sind.
Das Diskussionspapier sieht auch Vorschläge zur Ausgestaltung der finanziellen Aufbauhilfe für betroffene Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen vor. Im Zentrum steht dabei der Ansatz, wie bei der Flut 2013 ein Sondervermögen zur Aufbauhilfe zu bilden. Dieser wurde bereits im aktuellen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 durch den nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ aufgegriffen, für den Bund und Länder eine finanzielle Vereinbarung zur Bildung eines Sondervermögens des Bundes in Höher von 30 Mrd. € getroffen haben.
Die besondere Herausforderung des Wiederaufbaus wird sein, dass dieser schnell, aber auch nachhaltig und klug zu erfolgen hat. Dies wird ein langer und anstrengender Prozess für die betroffenen Menschen, Unternehmen und Kommunen werden, für den es keine Schablonen oder Masterpläne gibt. Deshalb sind auch die in dem Diskussionspapier enthaltenen Vorschläge keinesfalls als abschließend oder unverhandelbar anzusehen. Vielmehr sind wir dankbar für Hinweise, Erfahrungen und Ergänzungen, die das Papier verbessern.