Die EU-Kommission hat mit Datum vom am 09.03.2015 eine Mitteilung „Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie – Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustandes in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken“ veröffentlicht.
In dieser Mitteilung evaluiert die Kommission die bisherigen Fortschritte und veröffentlicht den nach Art. 18 Absatz 4 WRRL vorgesehenen Zwischenbericht zu den Maßnahmenprogrammen der Mitgliedsstaaten unter Einbeziehung der vorläufigen nationalen Hochwasserrisikobewertungen.
Auf dieser Grundlage spricht die Kommission unter Punkt 6 auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus.
Die Mitteilung der EU-Kommission kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden.