Die Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht unter anderem neue und anspruchsvollere Vorgaben für die Entfernung von Stickstoff und Phosphor im Abwasser vor, bevor dies in das Gewässer eingeleitet wird. Während alle anderen EU-Mitgliedstaaten daraufsetzen, das Abwasser auf Basis von Jahresmittelwerten zu überwachen (so wie es auch die EU vorsieht), setzen Bund und Länder bisher auf eine abweichende und deutlich anspruchsvollere Überwachung.
Dies erfolgt im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Wasserwirtschaft. Denn für die Wasserwirtschaft und Kommunen bedeutet das höhere Kosten, die schlussendlich auch die Verbraucherinnen und Verbraucher belasten, und auch einen höheren Verwaltungsaufwand – und das ohne Nutzen für den Gewässerschutz.
Bei der Überwachung der Richtwerte setzt einzig Deutschland die EU-Vorgaben nicht 1:1 um, sondern setzt aktuell - abweichend - auf eine qualifizierte Stichprobe bzw. eine 2h-Mischprobe. Im Vergleich zu der von der EU vorgegebenen Überwachungsmethodik führt das nicht zu einer Verbesserung des Gewässerschutzes, sondern hat vor allem einen vollzugsunterstützenden Hintergrund.
In der gemeinsamen Stellungnahme werden deshalb Bund und Länder aufgefordert, den deutschen Sonderweg zu verlassen und die EU-Vorgaben 1:1 umzusetzen.