Das Schreiben wird nachfolgend wiedergegeben:
„Anrede,
nochmals herzlichen Dank für die Initiierung des Nationalen Wasserdialogs und die damit geschaffene Möglichkeit, vor dem Hintergrund sich stark verändernder Rahmenbedingungen in einem offenen Austausch der unterschiedlichen Interessen die für die Wasserwirtschaft mittel- und langfristig essentiellen Punkte zu diskutieren. Insbesondere mit Blick darauf, dass die in den Dialog eingebrachten Positionen eine Grundlage für die Formulierung der zukünftigen Wasserstrategie Ihres Hauses sein sollen, beziehen wir gerne mit diesem Schreiben zusätzlich Stellung. Aus Sicht der Kommunen und der kommunalen Wasserwirtschaft sind folgende Punkte von übergeordneter und daher zentraler Bedeutung:
Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind Kernleistungen kommunaler Daseinsvorsorge. Die Schaffung und Anpassung der notwendigen Struktur obliegt grundsätzlich den Kommunen vor Ort. Befragungen der Bürgerinnen und Bürger belegen regelmäßig durch eindrucksvolle Zahlen die Zustimmung zu diesem Organisationsmodell. Auch eine durch demographische Entwicklungen und die Herausforderungen des Klimawandels stärker in den Vordergrund tretende überörtliche Konzeptionierung und Planung der Nutzung der Wasserressourcen, zum Beispiel durch Landeswasserkonzepte, darf daher dieses Modell nicht beeinträchtigen. Statt wie in der Vergangenheit gelegentlich geschehen, sollten nicht vermeintlich optimale Strukturen zentral entwickelt, sondern eher die kommunale Ebene bei der Anpassung von eigenen Strukturen gestärkt werden. Die Erweiterung der Planungskapazitäten in den Kommunen durch eine stärkere Personalausstattung ist hierfür zwingend erforderlich. Schon heute sind die zuständigen Behörden in den Kommunen dramatisch unterbesetzt.
Die zukünftige Wasserstrategie muss nochmals deutlich die Frage beantworten, auf welches Modell wir beim Schutz der Ressourcen für die Trinkwasserversorgung setzen. Sind dies mehr und mehr technische Lösungen der Wasseraufbereitung und des Ausbaus von Kläranlagen mit allen daraus folgenden strukturellen Veränderungen der Wasserwirtschaft sowie insbesondere finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, oder stärken wir das Vorsorge- und das Verursacherprinzip und setzen damit die notwendigen Anreize für den Schutz der Ressourcen? Die grundsätzliche Interessenabwägung für den Schutz der Ressource fällt sicherlich leicht, aber sie muss sich deutlicher als bisher in den konkreten politischen Entscheidungen und getroffenen Regelungen niederschlagen. Hier sehen wir Ihr Haus als Sachwalter der Wasserwirtschaft.
Die Trinkwasserversorgung muss vor dem Hintergrund wachsender Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser auch in Zukunft sowohl mit Blick auf die Qualität als auch auf die Quantität sichergestellt werden. Dafür wird es notwendig, der im Wasserhaushaltsgesetz angelegten Interessenabwägung zugunsten der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber anderen Nutzungen bei konkreten behördlichen Entscheidungen wieder sehr viel stärker Geltung zu verschaffen, notfalls durch eine gesetzliche Nachschärfung. Genauso gilt es die Voraussetzungen einer funktionierenden Abwasserentsorgung auch in diesem Zusammenhang sicherzustellen.
Die Infrastruktur der Wasserver- und Abwasserentsorgung stellt einen erheblichen Vermögenswert der Bürgerinnen und Bürger dar, quasi einen Schatz unter der Straße. Dieser wurde durch Entgelte und öffentliche Fördermittel geschaffen. Diese Infrastruktur steht unter Druck durch die notwendige Erneuerung, den demographischen Wandel und die Anpassung an den Klimawandel. Um sie weiterhin zukunftsfest auszugestalten und die Leistungen trotzdem bezahlbar zu halten, braucht es ein breites gesellschaftliches Bekenntnis zur Stärkung lokaler Infrastruktur, über die Kommunen und die kommunale Wasserwirtschaft hinaus.“
Weitere Informationen zum Nationalen Wasserdialog finden sich unter www.bmu.de/wasserdialog.