Wasser ist lebenswichtig und verdient daher eine besondere Aufmerksamkeit auf allen politischen Ebenen. Daher haben sich die kommunalen Spitzenverbände bereits im Rahmen des vorangegangen Nationalen Wasserdialogs aktiv an den Diskussionen von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden beteiligt und auch bei der Erarbeitung der nunmehr vorgestellten Nationalen Wasserstrategie von Beginn an mitgearbeitet.
Mit der Nationalen Wasserstrategie soll in Form eines integrativen Ansatzes den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen beim Thema Wasser frühzeitig begegnet werden.
In der gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände darauf hin, dass frühzeitig ein besonderes Augenmerk auf die erforderliche Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen gelegt werden muss. Da die Umsetzung von Maßnahmen enorme Kosten verursachen wird und ein großes Engagement von gut ausgebildetem Personal bedarf, sollten bereits jetzt die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen werden. Hierbei müssen im Besonderen die Kommunen und die kommunale Wasserwirtschaft in den Blick genommen werden.
Inhaltlich bedarf es u.a. in Anbetracht von drohenden Wasserknappheiten und Nutzungskonflikten einer Priorisierung bei der Wasserversorgung. Zwar kann eine Priorisierung und Verteilung von Wasser im Ergebnis nur regional und auf kommunaler Ebene erfolgen. Dennoch muss bundesweit einheitlich gelten, dass im Zweifel die öffentliche Wasserversorgung eine Vorrangstellung einnimmt.
Im Rahmen der Stellungnahme fordern die kommunalen Spitzenverbände zudem, dass Einträge von Nitrat, Mikroplastik oder auch Arzneimitteln in die Gewässer möglichst schon an der Quelle und damit zu Beginn der Handlungskette vermieden werden müssen. Dabei müssen sich die Hersteller und Inverkehrbringer von Stoffen oder Produkten im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung bei der Vermeidung und Beseitigung der Substanzen und der dadurch ausgelösten Schäden in den Gewässern beteiligen. Dies umfasst auch und insbesondere eine auskömmliche Beteiligung der Hersteller und Inverkehrbringer an der Finanzierung einer etwaigen vierten Reinigungsstufe. Eine solche vierte Reinigungsstufe kann nachgelagert dort installiert werden, wo dies mit Blick auf die Gewässersituation vor Ort notwendig ist.
Ein weiteres wichtiges Themenfeld ist die dringend notwendige Anpassung der Städte und Gemeinden an die Folgewirkungen des Klimawandels. Weitere Einzelheiten hierzu können der aktuellen Stellungnahme entnommen werden.