Extremwetterereignisse als Folgen des globalen Klimawandels nehmen weiter zu. Die Auswirkungen sind in unseren Städten und Gemeinden immer deutlicher spürbar. Nicht nur Starkregenereignisse und Hochwasser stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Auch langanhaltende Hitze und Trockenheit führen zu gravierenden Folgewirkungen. Durch die weitere Zunahme von Extremwetterereignissen werden künftig sehr viel mehr Regionen in Deutschland insbesondere mit den Auswirkungen von Hitze und Dürre konfrontiert sein.
Diese Entwicklungen beeinflussen nicht nur die Umwelt, die Wirtschaft sowie die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch die Infrastrukturen in unseren Städten und Gemeinden. Zwar ist die Wasserversorgung in Deutschland derzeit nicht gefährdet, allerdings kann es bei langanhaltenden Hitze- und Dürreperioden vorkommen, dass es in einzelnen Städten und Gemeinden zu regionalen Wasserknappheiten kommt. Wenn zu Zeiten von Hitze- und Dürreperioden eine konkurrierende Wassernutzung (Gartenbewässerung, Freizeitaktivitäten wie die Befüllung privater Pools, Industrie und Landwirtschaft) hinzukommt, sind gerade in den Mittagsstunden im Sommer auch Nutzungsengpässe möglich.
Bevor Nutzungsengpässe entstehen, sprechen betroffene Städte und Gemeinden im Einzelfall Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverbote aus. Hiervon mussten schon im letzten Jahr zahlreiche Landkreise Gebrauch machen und z.B. zu bestimmten Uhrzeiten die Wasserentnahme etwa zur Gartenbewässerung und das Befüllen von privaten Pools untersagen.
Auch wenn Verwendungsverbote derzeit eher regional im Osten Deutschlands, sowie in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs ausgesprochen werden, zeigte im Frühjahr 2023 der Blick nach Frankreich, Spanien und Italien, wie sehr sich Nutzungsengpässe zuspitzen können. Vor diesem Hintergrund ist eine vorausschauende Auseinandersetzung mit möglichen regionalen Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverboten aufgrund von Hitzeperioden ein Thema von wachsender Bedeutung, dem sich auch die Städte und Gemeinden sowie die kommunale Wasserwirtschaft stellen müssen.
Daher hat der DStGB gemeinsam u.a. mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine aktuelle Handreichung „Einschränkung der Trinkwasserverwendung in Hitzesommern“ erstellt. Diese nennt mögliche Indikatoren, Handlungsmöglichkeiten für eine rechtlich zulässige Gestaltung von Nutzungsbeschränkungen, zeigt gute Beispiele auf und benennt die wichtige Rolle der Kommunikation. Die Handreichung gibt damit eine wichtige Orientierung für Beteiligte und ist eine wertvolle Praxishilfe.