Wasser und Abwasser

EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verkündet

Die KARL stellt den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Abwasserbeseitigung dar. Mit der Novelle werden strengere Anforderungen an die Abwasserbehandlung festgelegt. Zentraler Bestandteil ist zudem die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Investitions- und Betriebskosten einer vierten Reinigungsstufe zur Reduzierung von Spurenstoffen im Abwasser müssen künftig zu mindestens 80 Prozent durch die Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten getragen werden. Auch vorgesehen ist die Energieneutralität des Abwassersektors bis 2045.

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