Einträge von wassergefährdenden Stoffen in die Gewässer bzw. in das Abwasser müssen möglichst an der Quelle vermieden werden. Wo dies nicht möglich ist, sollten zukünftig die Hersteller bestimmter wassergefährdender Stoffgruppen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für eine vierte Reinigungsstufe tragen. Anstelle der Überwälzung der Kosten auf die Gebührenzahler benötigen wir verstärkt umweltökonomische Anreizsysteme. Der DStGB wird sich in diesem Sinne in die weiteren Diskussionen, auch im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie, einbringen.
Abwasser