Die EU-Kommission hat bereits im Oktober 2022 einen Entwurf zur Novellierung der seit 1991 geltenden EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt. Mit der Novellierung will die Kommission die Mindestanforderungen für die Abwasserbehandlung in den Mitgliedstaaten an die aktuellen Rahmenbedingungen anpassen und vor allem die Ziele des Green-Deal in das Wasserrecht integrieren. Kernpunkte sind die erweiterte Herstellerverantwortung in den Bereichen Humanarzneimittel und Kosmetika, der Ausbau mit 4. Reinigungsstufen zur Entfernung von Spurenstoffen sowie die Energieneutralität von Kläranlagen. Bei der ersten Lesung hat das EU-Parlament den Änderungsvorschlägen des Umweltausschusses zur erweiterten Herstellerverantwortung zugestimmt.
Mit der erweiterten Herstellerverantwortung will die EU Hersteller und Inverkehrbringer von Humanarzneimitteln und Kosmetika in die Pflicht nehmen, die Kosten für den Abbau dieser Stoffe auf den Kläranlagen zu übernehmen. Der Kommissionsentwurf sah hierzu die volle Deckung des Aufwands für Investition, Betrieb und Überwachung einer 4. Reinigungsstufe vor. Das EU-Parlament hat diesen Anteil jetzt auf 80 Produzent reduziert, die restlichen 20 Prozent sollen über die Mitgliedsstaaten finanziert werden. Zugleich wurden etwa die Vorgaben etwa zum Phosphorabbau verschärft.
Anmerkung des DStGB
Der Einzug der erweiterten Herstellerverantwortung in das Wasserrecht, ist aus kommunaler Sicht sehr zu begrüßen. Der DStGB fordert schon seit Langem, dass das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung sowohl im europäischen als auch im nationalen Wasserrecht mit Blick auf die Gewässergüte zeitnah umgesetzt werden muss. Einträge von Nitrat, Mikroplastik oder auch Arzneimitteln in die Gewässer beziehungsweise in das Abwasser müssen möglichst schon an der Quelle und damit zu Beginn der Handlungskette vermieden werden. Was gar nicht erst in das Abwasser gelangt, muss auch nicht nachgelagert aussortiert werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Hersteller bestimmter Stoffgruppen wie z.B. von Mikroplastik die vollen Kosten der Abwasserreinigung für eine vierte Reinigungsstufe tragen.
Dass sich das EU-Parlament nunmehr für die erweiterte Herstellerverantwortung ausgesprochen hat, ist ein Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik. Hierdurch werden das Verbraucherprinzip umgesetzt und aufseiten der Hersteller von Kosmetika und Arzneimitteln Anreize gesetzt, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden.
Die Ergebnisse der sich anschließenden Trilog-Verhandlungen dürfen hierbei nicht hinter dem Beschluss des EU-Parlaments zurückbleiben. Die Bundesregierung muss sich in den Beratungen im EU-Ministerrat hierfür ausdrücklich einsetzen. Im Rahmen eines gemeinsamen Verbändeschreibens hat sich der DStGB gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium für eine klare Unterstützung ausgesprochen.