In Hitze- und Dürreperioden kann es zu regionalen Engpässen kommen. Hierbei ist aber nicht die Knappheit des Trinkwassers das Hauptproblem. Deutschland verfügt über 180 Milliarden Kubikmeter an Wasservorkommen, von denen die kommunale Trinkwasserversorgung nur rund 3 Prozent benötigt. Problematisch ist der drastisch steigende Wasserbedarf, insbesondere von der Landwirtschaft, aber auch von Privathaushalten. Gerade die Gartenbewässerung und die Befüllung von größeren Pools mit Leitungswasser in den Sommermonaten kann zum echten Problem werden. Auch Rasensprenger verteilen in einer Stunde bis zu 800 Liter Trinkwasser. Das kann die Versorgungsinfrastruktur in manchen Regionen an ihre Grenzen bringen. Wir müssen daher ein Bewusstsein schaffen für einen nachhaltigeren Umgang mit der Ressource Wasser. Auch Privatpersonen sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Regenwasser auffangen. Die gute alte „Regentonne“ sollte nicht abgeschafft, sondern reaktiviert werden. Dies kann dazu beitragen, dass kommunale Verwendungsverbote gar nicht erst notwendig werden.
Zu einem aktiven Wassermanagement muss aber nicht nur das Wassersparen, sondern auch die Wasserrückhaltung, wo möglich, die Grundwasseranhebung, eine verstärkte Brauchwassernutzung und auch wassersparende Beregnungstechniken in der Landwirtschaft gehören. Die Landwirtschaft ist auch gefordert, schon beim Anbau auf Pflanzen und Kulturen zu setzen, die mit weniger Wasser auskommen. Je nach Region werden wir auch zusätzliche Verbundnetze und Fernleitungen benötigen, um regionale Unterschiede bei der Wasserverfügbarkeit auszugleichen. Sollten in bestimmten Regionen künftig Fernwasserleitungen erforderlich sein, muss allerdings allen klar sein: Leitungen beispielsweise mit einer Länge von über 100 Kilometern baut man nicht in ein, zwei Jahren. Wir brauchen deshalb auch ein Investitionsbeschleunigungsgesetz für die kommunale Wasserwirtschaft. Auch der Neubau von Talsperren darf kein Tabuthema sein, auch wenn die Planung und Umsetzung Jahre dauert. Sinnvoll wäre es schließlich, auch die wasserrechtlichen Vorgaben in Bezug auf eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung bundeseinheitlich zu konkretisieren. Hier bleibt der Bund gefordert, in einem Nationalen Wasserdialog mit Länder und Kommunen zügig praxisgerechte Lösungen zu finden.Weitere Informationen: