Wasser

DStGB zur Nationalen Wasserstrategie

Zu einem aktiven Wassermanagement müssen nicht nur das Wassersparen, sondern auch die Wasserrückhaltung, eine verstärkte Brauchwassernutzung und auch wassersparende Beregnungstechniken in der Landwirtschaft gehören. Gerade die Landwirtschaft ist gefordert, schon beim Anbau auf Pflanzen zu setzen, die mit weniger Wasser auskommen. Je nach Region werden wir auch zusätzliche Verbundnetze und Fernleitungen benötigen, um regionale Unterschiede bei der Wasserverfügbarkeit auszugleichen. Sollten in bestimmten Regionen künftig Fernwasserleitungen erforderlich sein, muss allerdings allen klar sein: Leitungen beispielsweise mit einer Länge von über 100 Kilometern baut man nicht in ein, zwei Jahren. Wir brauchen deshalb auch ein Investitionsbeschleunigungsgesetz für die kommunale Wasserwirtschaft. Die im Zusammenhang mit dem Bau der LNG-Terminals geschaffenen Beschleunigungsregeln sollten hier als positives Beispiel dienen. Die Anpassung an die Folgewirkungen des Klimawandels ist keine alleinige kommunale Aufgabe. Bund und Ländern sind daher langfristig gefordert, die kommunale Wasserwirtschaft bei diesen wichtigen Infrastrukturaufgaben finanziell zu unterstützen.

Mögliche Interessenkonflikte bei der Wasserversorgung müssen im Übrigen im Sinne einer eindeutigen Priorisierung der Wassernutzung gelöst werden. Wo nicht genug Wasser für alle Abnehmer (Landwirtschaft, Industrie etc.) vorhanden ist, muss die öffentliche Wasserversorgung stets Vorrang haben. Das Leitbild der wassersensiblen Stadt muss zudem praxisnah weiterentwickelt werden. Blau-grüne Infrastrukturen verbessern nachweislich das Stadtklima und können so die Lebensqualität und die Gesundheitsvorsorge erhöhen.

Mit Blick auf die Gewässergüte muss schließlich das Prinzip der Herstellerverantwortung sowohl im europäischen als auch im nationalen Wasserrecht zeitnah umgesetzt werden. Einträge von wassergefährdenden Stoffen in die Gewässer bzw. in das Abwasser müssen möglichst an der Quelle vermieden werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Hersteller bestimmter Stoffgruppen wie z.B. von Mikroplastik die vollen Kosten der Abwasserreinigung für eine vierte Reinigungsstufe tragen. Anstelle der Überwälzung der Kosten auf die Gebührenzahler benötigen wir zukünftig verstärkt umweltökonomische Anreizsysteme. Hier bleiben Bund und Länder gefordert, für eine entsprechende Anpassung des Rechtsrahmens zu sorgen.

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