Am 26. Oktober 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG). Aufgrund neuer Umweltherausforderungen sowie neuer Ziele im Rahmen des Green Deals und neuer Abwassertechnologien sieht die Kommission den Bedarf einer rechtlichen Überarbeitung, um auch zukünftig Zweckmäßigkeit und Effektivität zu gewährleisten. Vor allem die von der Kommission geforderte erweiterte Herstellerverantwortung findet großen Zuspruch seitens der Abwasserentsorger. Hierbei geht es darum, Verursacher von Schadstoffeinträgen finanziell in die Pflicht zu nehmen und Anreize zu schaffen, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden. Hersteller bestimmter Stoffgruppen sollen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für die vierte Reinigungsstufe zu tragen haben, um so Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Nun hat der federführende Berichterstatter im Europäischen Parlament Vorschläge zur Ausgestaltung der Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt, die das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung aufweichen. Danach sollen die Hersteller lediglich einen Beitrag zur Deckung der Kosten leisten, die mit den erweiterten Anforderungen an die Behandlung entstehen. Die alleinige Finanzierung über die erweiterte Herstellerverantwortung soll durch nationale Finanzierungsprogramme ersetzt werden. Diese Programme sollen sich speisen aus Mitteln der Hersteller, öffentlichen Fördermitteln und Kommunalabgaben und Ab-wasserentgelten.
Anmerkung DStGB
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam mit dem VKU und dem Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) für die Beibehaltung der Kommissionsvorschläge und für deren Ausgestaltung ausgesprochen.
Die erweiterte Herstellerverantwortung hat besondere Bedeutung vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung der anderen, in der novellierten Richtlinie geforderten, Maßnahmen erhebliche Kosten für die kommunalen Abwasserentsorger mit sich bringen wird. So wird die Einführung einer 4. Reinigungsstufe mit Kosten für die Abwasserentsorger verbunden sein, die letztlich auf die Verbraucher umgelegt werden müssen. Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung kann hier dazu beitragen die Entsorger zu entlasten.