Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte am 18.05.2015 zur Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen der Richtlinie 2013/39/EU („Richtlinie Prioritäre Stoffe“) einen Referentenentwurf der Oberflächengewässerverordnung vorgelegt. Neben der Fortschreibung der Stofflisten und der Neueinführung einer Beobachtungsliste (Watchlist) werden Anforderungen an die Temperatur und die Temperaturerhöhung in Anlehnung an die weggefallene Fischgewässerrichtlinie (78/659/EWG) als Grenzwerte festgelegt.
Die Oberflächengewässerverordnung verfolgt in Umsetzung der Richtlinie „Prioritäre Stoffe“ einen immissionsbezogenen Ansatz. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat daher darauf hingewiesen, dass immissionsseitige Qualitätszielanforderungen nicht 1:1 in emissionsseitige Grenzwerte umgesetzt werden sollten. Mit Blick auf die in der OGewV vorgesehene Reduzierung der Stickstoffbelastung (§ 14 OGewV) haben die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem BMUB zudem unterstrichen, dass die Regelung grundsätzlich geeignet ist, einen Beitrag zur dringend nötigen Reduzierung der in Deutschland problematischen Nitratbelastung zu leisten. Ursache hierfür ist insbesondere die landwirtschaftliche Intensivdüngung sowie Viehhaltung. Aus kommunaler Sicht ist es daher unerlässlich, dass bei der Reduzierung der Stickstoffbelastung eine strickte Orientierung am Verursacherprinzip erfolgt und die diffusen Einträge weiterhin im Fokus von Reduzierungsmaßnahmen stehen müssen.
Weitere Hinweise zu Einzelregelungen können der BV-Stellungnahme vom 19.06.2015 entnommen werden, welche nachfolgend als PDF-Dokument abgerufen werden kann.
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