Die kommunalen Spitzenverbände fordern seit längerem eine Verlängerung der im Düngemittelrecht vorgesehenen Fristen für den Einsatz von synthetischen Polymeren für die Entwässerung von Klärschlamm. Derzeit besteht aufgrund des Einsatzes synthetischer Polymere bei der Klärschlammentwässerung und der im Düngemittelrecht vorgesehenen Frist (31.12.2016) die Gefahr, dass aufgrund der Vorgaben der Düngemittelverordnung (DüV) bereits Ende 2016 faktisch ein Verbot der Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft ausgesprochen wird.
Zu den Vorgaben für synthetische Polymere in der Düngemittelverordnung stehen die kommunalen Spitzenverbände und der VKU bereits seit längerem in intensiven Verhandlungen mit dem federführenden Landwirtschaftsministerium (BMEL). Bislang hat das BMEL leider noch keinen positiven Lösungsvorschlag vorgestellt.
Im Schreiben an die AMK haben wir daher nochmals darauf hingewiesen, dass die Kommunen und kommunalen Unternehmen sich zeitnah um alternative Entsorgungswege für Klärschlämme kümmern müssen, falls es in der vorgenannten Problematik nicht schnellstmöglich zu einer Lösung kommt. Im Falle einer Nicht-Änderung der Düngemittelverordnung müssten größere Mengen von Klärschlämmen ab dem 01.01.2017 zusätzlich verbrannt werden. Sie stünden dann nicht mehr als Pflanzennährstoffe zur Verfügung. Fehlende Nährstoffzufuhren wären dann allein durch den Ankauf und das Aufbringen von Mineraldünger auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände und der VKU die Agrarministerkonferenz gebeten, sich bei ihrem nächsten Treffen im April 2016 mit dieser Thematik zu befassen und gegenüber dem Bund für eine Aufhebung der bisherigen Befristung zu werben, jedenfalls bis Alternativen tatsächlich erprobt und verfügbar sind. Wir verweisen insoweit auf das Stellungnahmeschreiben, welches bei Interesse im Internet unter abgerufen werden kann.
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