Der Leitfaden und ein Musteranschreiben des Auftraggebers an betroffene Bieter werden hiermit zur Verfügung gestellt. Bei Interesse kann der gesamte Forschungsbericht unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ZB/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2016/selbstreinigung/endbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
abgerufen werden.
Zwar ist am 29. Juli 2017 das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) in Kraft getreten, das die Prüfung einer Selbstreinigung zukünftig dem dieses Register führenden Bundeskartellamt zuweist. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird im Zeitraum 2019/2020 gerechnet. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt kann der Leitfaden eine wertvolle Hilfestellung für die Praxis darstellen.
Selbstreinigung