Städte, Landkreise und Gemeinden (und deren kommunale Unternehmen) sind die mit Abstand größten öffentlichen Auftraggeber in Deutschland. Sie vergeben deutlich mehr Aufträge in den Bereichen Bau, Lieferungen und Dienstleistungen als Bund und Länder zusammen. Es ist daher aus kommunaler Sicht von enormer Bedeutung, dass die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen durch Bund und Länder praxisgerecht gestaltet und spürbar vereinfacht werden.
Der DStGB wird daher das weitere Verfahren der Transformation des Vergaberechts weiter eng verfolgen.