Vergaberecht

Vergabestatistik: Halbjahresbericht 2021 veröffentlicht

Zum Hintergrund:

Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Es fehlten hierzu jedoch bislang valide Zahlen. Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für eine allgemeine bundesweite Vergabestatistik geschaffen. Diese hat am 1. Oktober 2020 ihren Betrieb aufgenommen. Erstmals werden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst.

Im Oktober 2022 wurde der erste Halbjahresbericht 2021 zur Vergabestatistik veröffentlicht. Der vorliegende zweite Halbjahresbericht 2021 stellt die Ergebnisse der Vergabestatistik zu den Beschaffungen der öffentlichen Hand mit Vertragsdatum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2021 dar und fasst hierzu die wesentlichen Erkenntnisse zum Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen sowie dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge zusammen. Dabei werden bei der Ergebnisdarstellung die Schwerpunkte unter anderem auf die Berücksichtigung der nachhaltigen Beschaffung, auf die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Auftrag-/Konzessionsnehmerbeteiligung aus dem Ausland und auf die Verteilung der Zuschlagskriterien gesetzt.

Im zweiten Halbjahr 2021 wurden von den Berichtsstellen gut 95.000 Vergaben (gegenüber rund 87.000 im ersten Halbjahr 2021) an die Vergabestatistik gemeldet (Ober- und Unterschwelle). In der Summe bedeutet dies ein Beschaffungsvolumen von rund 51 Mrd. Euro (gegenüber knapp 53 Mrd. Euro im ersten Halbjahr). Betrachtet man die Ebene der Auftraggeber, zeigt sich, dass knapp die Hälfte der öffentlichen Aufträge und Konzessionen auf kommunaler Ebene (ca. 48 Prozent) vergeben wurden, aber über die Hälfte des Beschaffungsvolumens auf Vergaben des Bundes und der Länder (zusammen gut 55 Prozent des Auftragsvolumens) entfallen.

Die zugrunde liegenden Daten wurden wie folgt erhoben und aufbereitet: Die VergStatVO verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen an die Vergabestatistik zu melden. Die Meldepflicht zur Vergabestatistik umfasst öffentliche Aufträge von öffentlichen Auftraggebern mit einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie öffentliche Aufträge/Konzessionen von Konzessions- und Sektorenauftraggebern oberhalb der zum Vergabe- und Meldezeitpunkt gültigen EU-Schwellenwerte. Freiwillige Meldungen können im Bereich von 1.001 Euro bis 25.000 Euro abgegeben werden. Die Vergabedaten werden vollelektronisch, d. h. über ein Online-Formular oder ein Vergabemanagementsystem mit Schnittstelle zum Statistischen Bundesamt, erfasst und analysiert.

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