Das für Liefer- und Dienstleitungsvergaben zuständige BMWi hat mit Rundschreiben vom 19. März und das für die Bauvergaben zuständige BMI mit Schreiben vom 27. März ebenso wie die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 01. April 2020 insoweit auf die auch für die Kommunen bestehende Möglichkeit verwiesen, in Zeiten der Corona-Krise Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und damit faktische Direktvergaben durchzuführen. Dabei sind Fristen bis zu 0 Tagen für die Angebotsabgabe der Bieter und auch die Aufforderung nur eines Unternehmens zulässig. Viele Länder haben für Kommunen unterhalb der EU-Schwellenwerte (Liefer- und Dienstleistungen: 214.00 €; Bauvergaben: 5.350.000 €) ebenfalls Erleichterungen eingeführt. So lässt es etwa die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 20. März zu, dass Kommunen „Corona-bedingte“ Direktaufträge ohne Anwendung des Vergaberechts vergeben können.
Alle vier Schreiben sind zur näheren Kenntnisnahme unten beigefügt.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Anwendung des Vergaberechts (PDF-Dokument)
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Bauvergaberecht (PDF-Dokument)
- Europäische Kommission: Mitteilung über Vergabe öffentlicher Aufträge (PDF-Dokument)
- Rheinland-Pfalz: Vergaberechtliche Erleichterungen (PDF-Dokument)
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