Notwendig war hierfür eine „Änderungsverordnung zu der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“. Die Neufassung der VOB/A, 2. Abschnitt, findet sich im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27, Ausgabetag: 17. Juli 2019.
Mit der Änderung der VgV ist damit jetzt Abschnitt 2, Teil A der Verga-be- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (s. BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft getreten und damit unmittel-bar anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statistischen Ver-weises in § 2 VgV. Auch Abschnitt 3 der neuen VOB/A, der die Bau-vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit regelt, ist am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.