Einführungserlass zur neuen VOB/A vom Bund veröffentlicht

Für die Städte und Gemeinden muss das Unterschwellenvergaberecht (VOB/A, 1. Abschnitt) grundsätzlich in seiner Funktion als Haushaltsrecht noch durch jeweilige Erlasse der zuständigen Landesregierungen in Kraft gesetzt werden.

Der Erlass des Bundes kann im Anhang heruntergeladen werden.

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