Vergabe

BMI-Auslegungserlass veröffentlicht

In dem Erlass werden zahlreiche Hinweise, u. a. zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe und des Direktauftrags, zur Abgabe mehrerer Hauptangebote oder auch zum Nachreichen von Unterlagen gegeben.

Zu letzterem stellt das BMI erfreulicherweise fest, dass eine Nachforderung fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen nicht nur bei formellen Fehlern in Betracht kommt. Vielmehr können alle geforderten unternehmensbezogene Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden. Damit erfolgt eine sinnvolle und praxisgerechte Klarstellung der Regelung der §§ 16a, 16a EU VOB/A, gerade vor dem Hintergrund einer zum Teil divergierenden Rechtsprechung. Weitere Einzelheiten können hier dem BMI-Erlass entnommen werden.

Weitere Informationen:

Foto: © Gajus-Fotolia.com

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.