Angesichts der massiven Preissteigerungen im Baubereich ist es insbesondere erforderlich, dass zunächst auf die Festlegung des EH 40 Neubaustandards im Gebäudebereich verzichtet wird. Es muss alles unternommen werden, um das Bauen nicht weiter zu verteuern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies muss auch die Richtschnur bei den aktuellen Verhandlungen zur EU-Gebäude-Richtlinie sein.
Der Bund ist im Übrigen aufgerufen, eine praktikable und EU-konforme Regelung für Wohnungsbauvorhaben im planerischen Außenbereich zu schaffen. Nach dem Wegfall es § 13b BauGB ist es wichtig, den Kommunen ein vereinfachtes und schnelles Planungsrecht an die Hand zu geben. Komplexe Umweltprüfungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie umfangreiche Beteiligungsverfahren sind zwar wichtig, hemmen in der jetzigen Ausprägung jedoch zügige sowie praxisgerechte Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Weitere zentrale Maßnahmen sind die Einführung einer flächendeckenden Typengenehmigung für das serielle Bauen sowie die Einführung eines Gebäudetyps-E, um auch in diesem Bereich von kostenintensiven Standards abweichen zu können. Hierzu bedarf es einer Anpassung der Landesbauordnungen.
Die in der TA-Lärm geplante Experimentierklausel zur Neujustierung von Lärm-Richtwerten bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe hat der DStGB bereits seit Langem gefordert. Gleiches gilt für die Einführung einer Generalklausel für ein kommunales Vorkaufsrecht zur Schaffung von Wohnraum in sozialen Erhaltungsgebieten. Es ist überfällig, dass der Bund in diesen Bereichen nun tätig wird.
Das gilt auch für die Erhöhung der Bundesförderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Erforderlich sind mittelfristig jährlich mindestens 5 Mrd. Euro, um entsprechende Projekte langfristig zu stärken. Dies muss mit einer entsprechenden Co-Finanzierung der Länder einhergehen. Schließlich sollte der Bund auch die kommunalen Wohnungsunternehmen weiter unterstützen. Diese sind dem Allgemeinwohl verpflichtet und stehen seit Jahrzehnten für eine sozial ausgewogene Wohnungs- und Mietenpolitik.
Städten und Gemeinden muss insgesamt mehr Vertrauen geschenkt und ihr Handlungsspielraum erweitert werden. Nur mit handlungsfähigen Kommunen lassen sich die ambitionierten Wohnungsbauziele in Deutschland tatsächlich erreichen.