Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Millionen Euro bereit. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51 Prozent effektiv. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45 Prozent aller Wohngebäude zu.
Anmerkung des DStGB
Die Einführung des neuen Förderprogramms „Jung kauft Alt“ stellt einen wichtigen Baustein dar, dem hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in den Kommunen gerecht zu werden. Auch vor dem Hintergrund der Wohneigentumsförderung und der Entwicklung von Leerstand ist das Förderprogramm zu begrüßen.
Angesichts der weiter schrumpfenden Anzahl an Baugenehmigungen für neue Wohneinheiten und der parallel rückläufigen Zahl geförderten Wohnraums ist es im Übrigen dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen im Bereich des Wohnungsbaus weiter zu optimieren sowie die Fördermittel zu verstetigen und langfristig zu erhöhen. Das Ziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr rückt angesichts der aktuellen Zahlen (2023: ca. 230.000) in weite Ferne.
Der Bund muss zudem seine weiteren „Förderversprechen“ einhalten, etwa beim angekündigten Programm „Gewerbe zu Wohnen“. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.