Die großen Zukunftsherausforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sozialgerechter Wohnraumbeschaffung sowie der Bewahrung des sozialen Zusammenhalts müssen zentral durch und in den Städten und Gemeinden beantwortet werden.
Die Rahmenbedingungen für den notwendigen Wohnungsbau und die soziale Wohnraumversorgung werden auf Bundes-, Länder- und auf lokaler Ebene gesetzt. Bei allen Unterschieden in den Ausgangsbedingungen stehen die Städte und Gemeinden zudem vor umfassenden Anpassungs- und Transformationsaufgaben mit Blick auf die Erfordernisse des Klimaschutzes (Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit und Suffizienz beim Planen und Bauen und Reduzierung des Ressourcenverbrauchs) und der Klimaanpassung (Schwammstadt, Grüne und Blaue Infrastruktur, Dreifache Innenentwicklung).
Diese Herausforderungen werden als Folge der Pandemie und des Ukrainekrieges überlagert durch explodierende Kosten bei öffentlichen und privaten Investitionen und erheblichen Versorgungsengpässen bei Baumaterialien und -produkten.
Das den Kommunen zur Verfügung stehende planungs- und ordnungsrechtliche Instrumentarium muss daher nach Auffassung des DStGB auf diese Herausforderungen ausgerichtet und nachjustiert werden. Die Gestaltungskraft der kommunalen Ebene muss gestärkt werden, die rechtlichen Hürden auf das verfassungsrechtlich Unabweisbare zurückgeführt werden.