DStGB präzisiert seine Forderungen zur Wohnungspolitik

-    Neben einer Aufstockung der Wohnungsmittel für den sozialen Wohnungsbau von gegenwärtig einer Milliarde Euro auf zwei Milliarden Euro durch den Bund müssen auch die Bundesländer verpflichtet werden, die Bundesmittel zwingend für den Wohnungsbau einzusetzen. Mittelfristig ist die Bundeskompetenz für den Wohnungsbau wieder herzustellen.

-    Die Baukosten sind in den letzten zehn Jahren über 30 % gestiegen. Sie müssen dringend gesenkt werden. Dazu ist ein Stopp bei immer weiter gestiegenen Energiestandards und der EnEV, die zum 1. Januar 2017 nochmals für Neubauten verschärft werden soll, nötig.

-    Erforderlich sind ein Abbau von Hemmnissen bei der  Baulandmobilisierung und eine stärkere Förderung des Wohnungsbaus für alle Bevölkerungsgruppen sowie für Miet- und Eigenheime, auch durch steuerliche Anreize. Auch müssen die regionalen Potentiale nicht nur in den Ballungskernen, sondern auch in ländlichen Regionen genutzt werden. Zur Planungssicherheit der Kommunen gerade im Hinblick auf die Flüchtlinge, die im Anschluss an ihr positives Asylverfahren eine Wohnung suchen, ist eine zeitlich beschränkte Wohnsitzauflage nötig.

-    Verbessert werden muss die Flexibilität beim Planen und beim Bauen. Ein modulares Bauen ermöglicht flexible Wohnungen und Standorte. Sie muss verstärkt zum Einsatz kommen.

Bundesministerin Dr. Hendricks sagte in ihrer Replik zu, sich insbesondere für eine Wohnsitzauflage, aber auch für eine Wiederherstellung der Bundeskompetenz für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen.

(Foto: © Friedberg - Fotolia.com)

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