Wohngeld

Bundeskabinett beschließt Wohngeldreform

Die aktuelle Reform des Wohngeldes sieht die Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation vor. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, soll das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um circa 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.
Es ist zudem die Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes beabsichtigt. Mit der Wohngeldreform soll die Zahl der Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf etwa 660.000 Haushalte steigen. Darunter sind auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, angewiesen sind.

Die geplante Neuregelung sieht zudem eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge sowie eine Aktualisierung der Mietenstufen vor. Unter anderem wird eine neue Mietenstufe VII eingeführt, um höhere Mieten in besonders angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen. Geplant ist schließlich eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren, um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten. Der Gesetzentwurf wird nunmehr im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat beraten, da das Wohngeld von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt wird.

Anmerkung des DStGB

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Wohngeld zum 01. Januar 2020 erhöht und künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden soll. Das höhere und dynamisierte Wohngeld wird einkommensschwachen Familien und Haushalten dauerhaft helfen. Die nunmehr vorgesehene dynamische Anpassung des Wohngelds trägt dazu bei, dass Wohngeldleistungen und andere Sozialleistungen in Zukunft nicht weiter auseinanderdriften. Der Gesetzgeber setzt damit um, was die kommunalen Spitzenverbände seit langem gefordert haben. Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.

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