Angesichts eines Neubaubedarfs von mindestens 350.000 Wohnungen pro Jahr müssen die Rahmenbedingungen für die Baulandmobilisierung, für zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie für einen nachhaltigen, klimagerechten und flächenschonenden Wohnungsbau weiter verbessert werden. Angesichts einer weiter abnehmenden Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen – jährlich fallen mindestens 60.000 Wohnungen aus der sozialen Bindung – ist insbesondere die vom Bund gesetzte Zielmarke von 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr grundsätzlich richtig. Massiv steigende Baukosten, Materialengpässe sowie Fachkräftemangel führen allerdings dazu, dass die gesteckten Ziele derzeit nur schwer zu erreichen sein werden. Umso wichtiger ist es, dass die beeinflussbaren Faktoren beim Thema Wohnungsbau zügig verbessert werden. Hierbei gilt: Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.
Für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik ist es notwendig, Städte, Gemeinden sowie kommunale Wohnungsunternehmen weiter zu stärken. Der kommunale Ankauf von Grundstücken muss für alle Städte und Gemeinden möglich sein, und zwar unabhängig von der jeweiligen Finanzlage. Ein wichtiges Instrument ist in diesem Zusammenhang die Etablierung kommunaler Bodenfonds, die auch durch Bund und Länder unterstützt werden sollten. Einen solchen Weg geht aktuell das Land Baden-Württemberg mit einem bei der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH geführten Grundstücksfonds, der für finanzschwache Kommunen mit Engpässen am Wohnungsmarkt als Zwischenerwerber auftritt. Entsprechende Initiativen sollten auch in anderen Bundesländern zeitnah entwickelt werden. Weitere Verbesserungen bei der Baulandmobilisierung können zudem durch ein flächendeckendes kommunales Vorkaufsrecht zum Verkehrswert, praxisgerecht anzuordnende Baugebote oder auch die Möglichkeit, sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen entschädigungslos festsetzen zu können, geschaffen werden. Eine einseitige Fokussierung auf den Neubau wäre zudem das falsche Signal. Bei der Schaffung von Wohnraum muss der in Deutschland bestehende Leerstand, gerade in ländlichen Regionen, berücksichtigt werden. Neben der Ankurbelung des Neubaus müssen daher auch die Nachverdichtung, der Um- und Aufbau von Bestandsimmobilien sowie die Umnutzung von Leerständen verstärkt in den Blick genommen werden. Für all diese Bereiche gilt: Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen weiter vereinfacht und beschleunigt und digitale Verfahren verstärkt ermöglicht werden. Entsprechende Regelungen des Bauplanungsrecht sowie in den Landesbauordnungen müssen, den Bündnis-Empfehlungen folgend, zügig angepasst werden. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, bedarf es schließlich einer soliden Finanzierung und damit Wohnungsbauförderung durch Bund und Länder. Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sollten langfristig auf mindestens 5 Milliarden Euro jährlich aufgestockt werden. Derzeit sehen die Eckwerte des Bundes vor, dass der Bund von 2022 bis 2026 insgesamt 14,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt. Es ist sicherzustellen, dass die Länder diese Finanzmittel langfristig Ko-finanzieren und die Bundesmittel uneingeschränkt dem Wohnungsbau zukommen.