Der Bund unterstützt die Kommunen, um optimale Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige städtische Logistik zu schaffen – die neue Förderrichtlinie gehört auch zu den Unterstützungsmaßnahmen. Mit der Erstellung individueller städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien können konkrete Einzelvorhaben der Städte und Gemeinden im Bereich städtischer Logistik gefördert werden.
Kommunen und Landkreise können Förderanträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellen. Das Förderziel besteht primär in der Reduktion von verursachten schädlichen Umwelteinflüssen, die durch die Zustellung von Paketen entstehen, und gleichzeitig in der Optimierung des Verkehrsflusses in den Städten und Gemeinden. Die Vereinbarkeit der Ziele soll gleichzeitig gewährleisten, dass die Funktionsfähigkeit städtischer Logistik und die Zulieferung nicht eingeschränkt werden. Die Vereinbarkeit der Ziele steht dabei an erster Stelle und wird bei der Auswahl der Förderung bewertet.
Das Ziel des Förderprogramms ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Erstellung städtischer Logistikkonzepte
- Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
- Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
Noch bis zum 31. August 2021 können Kommunen und Landkreise Förderanträge zur Umsetzung städtischer und umweltfreundlicher Logistikkonzepte stellen