Am 08.01.2015 hatte das BMUB den kommunalen Spitzenverbänden einen Referentenentwurf zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes mit Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung (Mietenstufen) übermittelt.
Aus Sicht des DStGB wurde insbesondere die Anpassung der Mietenstufen / Miethöchstbeträge noch einmal kritisch geprüft. Die Mietenstufen sind nach § 12 Absatz 4 Satz 3 WoGG bei jeder Anpassung der Höchstbeträge aufgrund einer regional unterschiedlichen Mietenentwicklung neu festzulegen (vergl. Änderung der Anlage zu § 1 Absatz 3 WoGV). Dies dient dazu, die Miethöchstbeträge an die regional unterschiedlichen Mietenentwicklungen anzupassen.
Alle weiteren Einzelheiten können der Stellungnahme entnommen werden, die nachstehend zum Download bereitsteht.