Beide Regierungen beziehen sich übrigens ausdrücklich auf die „Vorarbeiten“ der Leipzig Charta und der Erklärung von Toledo. Die Antwort des DStGB auf die Europäische Städteagenda kann man grob unter dem Motto zusammenfassen: Erfahrungsaustausch zwischen den EU-Ländern und die hierfür notwendige Koordinationsfunktion der Kommission „ja“, verbindliche rechtliche Folgen für die nationale, regionale und lokale Ebene „nein“.
Die Einleitung der DStGB-Antwort umreißt die politische Position des Verbandes in anschaulicher Weise. Sie lautet:
„Die Europäische Union hat keine Kompetenzen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung. Ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf dieses Politikfeld müssen sich daher auf eine Koordinationsfunktion und eine Erfahrungsaustauschfunktion beschränken. Sie kann allenfalls einen allgemeinen Rahmen setzten, der allein die Grundprinzipien der Europäischen Union (nachhaltige Entwicklung) in einen städtepolitischen Rahmen setzt. Vor diesem Hintergrund ist eine EU-Städteagenda mit rechtlich verbindlichen Elementen oder der Ankündigung späterer Rechtsakte abzulehnen.“
Auf die inhaltliche Frage „welche Gründe für eine EU-Städteagenda sprechen“, antwortet der DStGB: „Ausgehend von den o. g. Punkten sieht der DStGB ähnlich wie die Kommission die Notwendigkeit, die Politik für den urbanen Raum neu zu formulieren. Ein Hauptgrund für diese Notwendigkeit ist z. B. der demographische Wandel, der sich in den nächsten Jahrzehnten in zahlreichen Mitgliedsstaaten deutlich beschleunigen wird. Seine Auswirkungen insbesondere auf die Neuausrichtung der (sozialen) Infrastruktur werden die urbanen Gebiete beeinflussen. Auch wird die technologische Entwicklung z. B. im Bereich des Verkehrswesens (Elektromobilität) sowie die Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz zu Neuüberlegungen führen. Neben der Demographie und technischen Neuerungen wird sich insbesondere Deutschland in Zukunft noch verstärkter mit Eingliederungsmaßnahmen für Migranten beschäftigen müssen. Eng damit zusammenhängend, werden die Themen Berufs- und universitäre Ausbildung sowie Weiterbildung die Politik des urbanen Raumes bestimmen.“
Der politische Diskussionsprozess beginnt unmittelbar nach der Auswertung der verschiedenen Antworten auf die Konsultation, die am 26. September endete. Mit einer Verabschiedung einer Städteagenda ist nicht vor Ende 2016 zu rechnen.
(Dr. Klaus Nutzenberger / Bernd Düsterdiek, DStGB)