Die Städtebauförderung wurde organisatorisch und inhaltlich immer wieder an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. So können Städte und Gemeinden nach der sinnvollen Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden. Die Rahmenbedingungen (Antrags,- Bewilligungs- und Nachweisverfahren) der Städtebauförderung sind indes weiterhin zu kompliziert und wenig praxisgerecht. DStGB und DST haben daher sowohl den Bund als auch die Länder aufgefordert, die Förderbedingungen weiter zu optimieren. Nur beispielhaft sei auf aktuelle Herausforderungen wie den klimagerechten Stadtumbau, nutzungsgemischte und attraktive Innenstädte und Ortskerne, die Schaffung zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraums oder die Integration von Flüchtlingen verwiesen. All dies setzt eine auskömmliche und vor allem praxisgerechte Städtebauförderung voraus. Gefordert sind Bund und Länder gleichermaßen. Mit dem vorliegenden Papier wollen DStGB und DST die Diskussion weiter voranbringen.
Stadtentwicklung