Danach werden konzeptionelle und investive Projekte in besonders vom Klimawandel bedrohten Grünanlagen wie Parks und Gärten, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen!
Mit der Umsetzung des Bundesprogramms wurde das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Kommunale Projektskizzen können unter Verwendung eines Formulars bis zum 15. März 2021 beim BBSR unter klima-raeume@bbr.bund.de eingereicht werden.
Alle weiteren Einzelheiten zum Projektaufruf, einschließlich der einschlägigen Internetadressen, können dem als Anlage beigefügten Dokument „Projektaufruf“ entnommen werden.
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