Problemimmobilien sind in vielen Städten und Gemeinden eine große Herausforderung für die Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen. Darunter sind Immobilien zu verstehen, die durch bauliche Verwahrlosung, meist verbunden mit Leerstand oder starker Überbelegung, gekennzeichnet sind. Die Kommunen können dem aktuell veröffentlichten Leitfaden zufolge unterschiedliche hoheitliche Instrumente im Umgang mit Problemimmobilien anwenden. Dazu zählen bauplanungs-, bauordnungs-, denkmalrechtliche und wohnungsaufsichtsrechtliche Befugnisse sowie gesetzliche Regelungen aus anderen Bereichen. Den Umgang mit Problemimmobilien gilt es strategisch anzugehen und in die Entwicklung des Quartiers einzubetten.
Die Arbeitshilfe richtet sich sowohl an Verantwortliche in Stadtverwaltungen als auch an weitere Akteure wie Immobilienunternehmen und bürgerschaftliche Gruppen. Die Publikation ist eine Neufassung des Leitfadens aus dem Jahr 2014. Die aktualisierte Fassung widmet sich neben den einzelnen Rechtsinstrumenten auch den Möglichkeiten der integrierten Quartiersentwicklung und der Städtebauförderung.
Das BBSR setzt das Projekt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um. Daran beteiligt waren die Plan und Praxis GbR, die RegioKontext GmbH und der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie eine Arbeitsgruppe aus Ländern, Verbänden und kommunalen Praktikern haben das Forschungsvorhaben begleitet.
Interessierte können den „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ kostenfrei unter forschung.wohnen@bbr.bund.de beim BBSR anfordern. Eine PDF-Version ist unter www.bbsr.bund.de abrufbar.
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