Entbehrliche Grundstücke im Eigentum der BImA können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Daher hatten sich die BImA und die kommunalen Spitzenverbände bereits im Jahr 2019 auf ein gemeinsames Informationsschreiben zur Mobilisierung bundeseigener Grundstücke für Zwecke des Wohnungsbaus verständigt.
Nun wurde dieses Informationsschreiben aktualisiert und an die aktuellen Rahmenbedingungen der Verbilligungsrichtlinie angepasst. Die Verbilligungsrichtlinie wurde im Februar 2024 geändert. Die Änderungen gehen dabei zum Teil auch auf langjährige kommunale Forderungen zurück. So wurde etwa das Gesamtbudget für Verbilligungen auf 175 Millionen Euro erhöht und die Geltungsdauer des Haushaltsvermerks um 5 Jahre bis 2029 verlängert. Zudem wurde die Verbilligung je neu geschaffener Sozialwohnung von 25.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht und die Möglichkeit der Verbilligung zu den gleichen Rahmenbedingen und Voraussetzungen wie beim Verkauf auf Erbbaurechte ausgeweitet.
Das Schreiben erläutert zudem, wie die BImA den Wert von Liegenschaften ermittelt und beschreibt die Rolle der BImA als Bauherrin. Ein erster Fortschritt konnte auch zum Umgang mit der 3-Jahres-Fertigstellungsfrist (Nr. 9 Abs. 2 der Verbilligungsrichtlinie) erreicht werden.
Anmerkung des DStGB
Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in vielen Kommunen deutschlandweit weiterhin ein großes Problem. Um wirksam dagegen angehen zu können, benötigen die Kommunen insbesondere Zugriff auf Flächen. Vergünstigte Grundstückspreise erhöhen dabei den Spielraum, um bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. Hierbei können auch entbehrliche Grundstücke der BImA eine wichtige Rolle spielen. Das aktualisierte Informationsschreiben ermöglicht einen Überblick über Voraussetzungen und Rahmenbedingung für den Kauf solcher Grundstücke.