Bei der Nachnutzung von großen Warenhäusern kommt es darauf an, dass eine langfristige Nutzungsperspektive aufgezeigt wird, damit Leerstand vermieden und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Innenstädte verhindert werden. Große Warenhäuser sind weiterhin wichtige Ankerpunkte und Frequenzbringer in den Kommunen.
Erforderlich sind attraktive Nachnutzungskonzepte, die Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und weitere Freizeitangebote sinnvoll miteinander kombinieren. Auch sollten mögliche Wohnnutzungen oder auch Bildungsangebote ermöglicht werden. Bereits in der Vergangenheit umgesetzte Konzepte wie etwa in Paderborn, Herne oder aktuell in Hanau zeigen, dass auf diesem Weg spannende und attraktive Perspektiven, auch zur Stabilisierung der Innenstädte, gelingen können.
Sofern es zu Standortschließungen kommt, müssen alle betroffenen Städte von Beginn an in die Gespräche von Insolvenzverwaltung und Gläubigern zur Entwicklung attraktiver Nachnutzungskonzepte einbezogen werden. Hierbei muss betroffenen Kommunen allerdings auch ein verbesserter eigener Zugriff auf die Immobilien rechtlich und finanziell ermöglicht werden. Hier bleiben Bund und Länder gefordert, die Rahmenbedingungen, etwa beim kommunalen Vorkaufsrecht, entsprechend zu optimieren. Nur so kann eine sinnvolle Innenstadtentwicklung vorangetrieben werden.