Die Städte, Landkreise und Gemeinden tun dafür, was sie können. Sie genehmigen immer zügiger Bauprojekte und unterstützen Projektentwickler für wichtige Vorhaben. Sie stellen für Investoren Bauland bereit, verdichten in Innenbereichen nach, ertüchtigen Leerstände, unterstützen die Gebäudeumnutzung und den Umbau und entwickeln Baulandmodelle zur sozialgerechten Bodennutzung. Sie verabreden Sozialbindungen, setzen mit kommunalen Wohnungsunternehmen strategische Ziele und unterstützen Genossenschaften. Allerdings bremsen steigende Baukosten, Inflation und Zinsanstieg sowie der Fachkräftemangel den Wohnungsbau massiv aus. Die Zahl der Baugenehmigungen bricht deutlich ein. Projektentwickler ziehen ihre Anfragen zurück. Immer mehr Wohnungsbauprojekte verschwinden in der Schublade, weil Bauträger auf bessere Zeiten hoffen. Auch stellt die Flüchtlingsunterbringung die Kommunen weiterhin vor große Herausforderungen. Diese Bedingungen können die Kommunen kaum verändern.
„Bund und Länder sind gefordert, bessere Rahmenbedingungen für die Kommunen zu schaffen. Dazu müssen die bisherigen Vorschläge des Bündnisses sowie die Maßnahmen aus dem „Deutschland-Pakt“, die auf Beschleunigung abzielen, schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir unterstützen eine Digitalisierung der Prozesse und einen Bürokratieabbau. Damit ist es jedoch noch nicht getan; wir brauchen echte Aufgabenkritik und den Abbau von Luxus-Standards“, erläuterten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
Eine große Chance könne die anstehende Novelle des Baugesetzbuches bieten: „Wir müssen die bereits erprobte Innenentwicklungsmaßnahme besser nutzen können. Auch müssen die Kommunen das Vorkaufsrecht umfassender und leichter ausüben können. Schließlich gilt es aber insgesamt, dem Wohnungsbau mit finanziellen Mitteln wieder Schwung zu geben. Bauwillige, die günstigen Wohnraum bauen, brauchen deutlich mehr Mittel von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau. Dazu gehören auch gezielte Investitionszuschüsse für Wohnungsbauträger, die Sozialwohnungen errichten, und nicht nur steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten mit der Gießkanne“, forderten Jung, Loge und Spiegler.
Zudem seien vor allem die Länder gefordert, den Bestandsschutz zu erweitern und damit das Umnutzen von Büros und Gewerbe in Wohnraum zu vereinfachen, damit bestehende Gebäude in den Kommunen den neuen Bedürfnissen entsprechend genutzt werden können.