Hintergrund
Das BMI hat den Beirat Innenstadt im Oktober 2020 gegründet, um den gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Innenstädte zu begegnen. Unter Beteiligung des DStGB wurden die aktuellen Herausforderungen zusammengefasst, sowie Chancen und Handlungsempfehlungen auf dem Weg zu einer multifunktionalen, resilienten und kooperativen „Innenstadt von morgen“ entwickelt.
Dabei ist die Innenstadtkrise kein neues Phänomen. In vielen ländlichen Orten fehlen schon lange Geschäfte und Ärzte. Die Corona-Pandemie und der steigende, unumkehrbare Onlinehandel wirken allerdings als Brandbeschleuniger. Bis zu 120.000 Geschäften und über 400.000 Arbeitsplätzen und vielen Gastronomie- und Kulturbetrieben droht trotz finanzieller Hilfen das Aus.
Inhalt des Abschlussberichts
Im Rahmen der Erarbeitung der Innenstadtstrategie wurden unter anderem der innerstädtische Handel, das Wohnen in der Innenstadt, die innerstädtischen Grün- und Freiräume, der Klimaschutz und der innerstädtische Verkehr diskutiert.
Einige Positionen des DStGB wurden hierbei berücksichtigt. So wurden die Nutzungsmischung innerhalb von Gebäuden und die Umnutzung von leergestehenden Liegenschaften als Experimentierräume als Chancen erkannt. Auch die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt, mehr „grüne und blaue“ Infrastruktur in den Innenstädten zur Anpassung an den Klimawandel und eine Weiterentwicklung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden in dem Abschlussbericht berücksichtigt.
Im Bereich der nachhaltigen Mobilität hat der DStGB unter anderem die verbesserte ÖPNV-Anbindung und den Ausbau der Radinfrastruktur ebenso wie Maßnahmen zur Steuerung von Prozessen der Citylogistik (u.a. ein neues Verkehrszeichen für Lieferzonen) und von Sharing-Angeboten (Sondernutzungserfordernis für E-Scooter) als Handlungsvorschläge in die Innenstadtstrategie eingebracht. Die vorhandenen Mobilitätsangebote und das Mobilitätsverhalten sind ausschlaggebend für die Lebensqualität in den Innenstädten (z.B. durch weniger Lärm und Schadstoffbelastung) sowie für ein attraktives Stadtbild (z.B. durch höhere Aufenthaltsqualität durch Förderung des Rad- und Fußverkehrs oder Verkehrsberuhigung). Wichtig ist hierbei stets, dass einschränkende Maßnahmen, wie die vielerorts sinnvolle Parkraumbewirtschaftung, mit der Schaffung von Alternativen, auch für Innenstadtbesucher aus dem Umland, verbunden werden. Denn nur mit guter Erreichbarkeit können Innenstädte gestärkt und die dringend notwendigen Frequenzen überhaupt ermöglicht werden.
Anmerkung des DStGB
Die Innenstädte und Ortskerne sind von herausragender Bedeutung für Städte und Gemeinden. Sie sind mehr als nur Handel, sie sind das Gesicht einer Gemeinde. Eine nachhaltige und multifunktionale Innenstadtentwicklung ist nur durch einen starken gesellschaftlichen Konsens und eine Einbeziehung aller Beteiligten möglich.
Die durch den Beirat Innenstadt entwickelten Handlungsansätze sind ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Innenstädte und Ortskerne. Wichtig ist aber, dass den Worten nun Taten folgen. Die Städte und Gemeinden sind die Schlüsselakteure in Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmen, aber sie brauchen hierbei eine Unterstützung durch Bund und Länder. Das zeitgleich gestartete Förderprogramm des BMI „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur Förderung einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung mit einem Fördervolumen in Höhe von 250 Millionen Euro ist hierbei ein positiver Anfang. Es bedarf allerdings weiterer Schritte, wie zum Beispiel der Erhöhung der Bundesstädtebauförderung auf mindestens 1,5 Milliarden Euro und der Entbürokratisierung der Verfahren.