Zusammen mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz hat der Bundesrat am 8. Juli Modifikationen des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt (BT-Drs. 20/2580 / BR-Drs. 315/22).
Zentraler Aspekt ist hierbei die Anhebung des gesetzlichen Standards für den Neubaubereich. Um einen Rückfall auf den bisherigen gesetzlichen EH-75-Standard zu verhindern, ist hierbei die Einführung des EH-55-Neubaustandards (maximal 55 Prozent Energieverbrauch eines Referenzgebäudes) zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Das verabschiedete Gesetz umfasst nunmehr zunächst nur eine Standardanhebung für den Bereich des Primärenergieverbrauchs. Die in den ursprünglichen Entwürfen vorhandenen Erhöhungen der Dämmwerte wurden hingegen vollständig gestrichen. Damit liegt der Fokus für den EH-55 Neubaustandard vorrangig auf der Wärmeversorgung bzw. Heiztechnik eines Gebäudes und bevorzugt solche mit einem niedrigen Primärenergiebedarf.
In Ansehung steigender Energiepreise und einer mittlerweile unsicheren Energie- und Wärmeversorgung sind diese gestückelten Anhebungen für Neubau-Standards keineswegs unkritisch. Wichtige Entscheidungen im Rahmen des GEG bleiben damit aus und sind, ausweislich der Gesetzesbegründung, ein Zwischenschritt bis zur Einführung des EH-40 Standards im Jahr 2025.
Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Impulse für Energie-Einsparungen über die Neubau- und Sanierungsförderung dringend erforderlich. Deren Neuausrichtung ist für Anfang 2023 mit einem Programm „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Hierbei soll auch die bisherige Anforderungssystematik umgestellt werden, sodass die THG-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus genommen werden.