Energieeffizienz

EU-Kommission legt Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie vor

Der vorgelegte Entwurfs-Vorschlag adressiert beinhaltet Vorschriften hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die bisherige Richtlinie soll an den europäischen Green Deal angeglichen werden und der Gebäudebestand der EU bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden.

Ein großer Fokus liegt auf der energetischen Renovierung von Bestandsgebäuden, indem Hindernisse für die Renovierung gesenkt und die finanzielle Unterstützung für die notwendigen Vorabinvestitionen erhöht wird.

Hinsichtlich der Renovierung von Bestandsgebäuden soll insbesondere bei Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz angesetzt werden. So sollen die 15 % des Gebäudebestands mit den schlechtesten Werten von der Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden. Für Nichtwohngebäude ist diese Vorgaben bis 2027 vorgesehen, während Wohngebäude dieses Ziel bis 2030 erfüllen sollen.

Doch auch für den Bereich des Neubaus legt die EU-Kommission neue Zielvorgaben vor. So sollen bis 2030 alle neu errichteten Gebäude emmissionsfrei sein. Für den öffentlichen Sektor ist dies bereits bis 2027 vorgesehen. 

Als eine weitere Maßnahme sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, dass ab 2027 keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von Heizkesseln für fossile Brennstoffe gewährt werden dürfen und die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden, auf Wunsch der Mitgliedsstaaten, insgesamt verboten werden kann.

Anmerkung des DStGB

Der Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Gebäuderichtlinie sieht ambitionierte Zielvorgaben für die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor vor.

Dies ist grundsätzlich sinnvoll, weil der Gebäudesektor einer der größte Energieverbraucher in Europa ist. Die rund 240 Millionen Gebäude innerhalb der EU verbrauchen insgesamt 40 % der Energie und verursachen 36 % der Treibhausgasemissionen. Dies ist auf die fehlende Energieeffizienz vieler Gebäude sowie deren Heiztechnik zurückzuführen, die noch überwiegend mit fossilen Brennstoffen stattfindet. Gerade auch vor dem Hintergrund steigender Energiepreise ist die Bestandssanierung ein wichtiges Mittel, um Europa in die Klimaneutralität zu führen.

Was der EU-Vorschlag vermissen lässt, ist ein flexibler und übergeordneter Ansatz. So wäre es wichtig, dass nicht nur Einzelgebäude in den Fokus genommen werden, sondern auch quartiersbezogene Lösungen bei Sanierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Zudem bleibt offen, wie Privathaushalte sowie Städte und Gemeinden diese Zielvorgaben in derart kurzer Zeit tatsächlich erreichen sollen. Deutschlandweit gibt es rund 176.000 kommunale Gebäude. Deren Strom- und Wärmeversorg kostetet Städte und Gemeinden jährlich mindestens 4 Milliarden Euro. Ambitionierte Steigerungen der Gebäudeenergieeffizienz sind Chance und Risiko zugleich. So können Kommunen und Privathaushalte auf der einen Seite langfristig vor steigenden Energiekosten bewahrt werden. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen müssen gleichwohl finanziert werden! Daher bedarf es sowohl von Seiten des Bundes, der Länder und auch der Europäischen Union einer deutlichen Ausweitung der aktuellen Förderpolitik. Diese muss langfristige angelegt und mit finanziell ausreichenden Mitteln ausgestattet sein. Nur auf diesem Weg kann dem immensen Investitionsbedarf entsprochen und die Energiewende – auch für Mieterinnen und Mieter - sozialverträglich ausgestaltet werden. Nicht unberücksichtigt bleiben darf schließlich, dass eine massive Steigerung der Sanierungsrate unter den aktuellen Bedingungen von knappen Handwerkskapazitäten, Fachkräftemangel sowie von Materialmangel und -verteuerung absolut realitätsfern ist. Insoweit bedarf es praxisgerechter Umsetzungsfristen und einer adäquaten Förderkulisse.

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