Im Rahmen eines am 24. Januar 2023 mit Bundesbauministerin Geywitz geführten Spitzengesprächs hatte der DStGB bereits hervorgehoben, dass die positiven städtebaulichen und wirtschaftlichen Wirkungen der SBF-Programme auf die Kommunen nicht gefährdet werden dürfen und die Städtebauförderung unbedingt fortgesetzt und wenn möglich noch ausgeweitet werden sollte. Überlegungen zu einer zukünftigen Deckelung von Ausgaberesten würden nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände ein falsches Signal geben und möglicherweise laufende Projekte, etwa zur Schaffung von neuem Wohnraum, zur Stärkung der Innenstädte oder auch zur energetischen Quartierssanierung gefährden.
Die Problematik der Ausgabereste ist nicht neu und beschäftigt die Kommunen bereits seit vielen Jahren. Hierbei ist klar, dass Ausgabereste ein von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu lösendes Problem sind. Nach Auffassung des DStGB kommt dabei allerdings der Rahmensetzung in den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie den unterschiedlichen Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren in den Ländern eine besondere Bedeutung zu. Es ist daher wichtig, dass der Bund auch begleitend auf die Länder einwirkt, die Verwaltungsverfahren weiter zu optimieren und damit für einen zeitnahen Mittelabfluss zu sorgen. Der Mittelbedarf ist auf Seiten der Städte und Gemeinden unverändert vorhanden.
Anmerkung des DStGB
DStGB und Deutscher Städtetag haben zuletzt im Jahr 2022 konkrete Vorschläge für den Abbau von Ausgaberesten veröffentlicht. Dieses Positionspapier kann bei Interesse unten als PDF-Dokument abgerufen werden. Leider wurden bisher nur wenige der kommunalen Vorschläge aufgegriffen. Die kommunalen Spitzenverbände haben Bundesbauministerin Geywitz daher angeboten, den engen Austausch fortzusetzen und gemeinsam mit Bund und Ländern nach praktikablen Verfahrensvereinfachungen zu suchen. Dies erscheint mit Blick auf die aktuellen Beratungen zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 dringlicher denn je.