Das Programm sieht insbesondere die Förderung konzeptioneller Maßnahmen vor, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadtentwicklung gestellt werden. Baulich-investive Maßnahmen – insbesondere auch, um akute Leerstände zu beheben – können anteilig ebenfalls unterstützt werden. Wie im Projektaufruf beschrieben, wurden die eingereichten Projektvorschläge anhand der vier Kriterien Innovation, Kooperation, Konsistenz und Umsetzbarkeit (Finanzierungs- und Zeitplanung) bewertet. Neben diesen vier Bewertungskriterien floss auch die Relevanz der Problemlagen in den Kommunen in die Gesamtbewertung ein. Mit der weiteren Umsetzung des Programms ist neben dem BMI das BBSR betraut, unterstützt von einer Begleitagentur.
Der Bundestag hatte im Sommer 2021 die Mittel für das neu aufgelegte Innenstadtprogramm „Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden“ von ursprünglich 25 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro erhöht. Diese vom DStGB begrüßte Aufstockung der Programmmittel ermöglicht nun eine Bundesförderung für Städte und Gemeinden verschiedener Größenklassen, um bestehende Förderbedarfe für die zukunftsfähige Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen zu erfüllen. Angesichts der großen Herausforderungen bei der Transformation unserer Innenstädte und Ortskerne sollte das Förderprogramm über das Jahr 2022 hinaus mit einer vergleichbar hohen jährlichen Fördersumme vom Bund fortgeschrieben werden.