Zudem hat das BMWSB Hinweise zur zeitlichen Umsetzung für weitere Maßnahmen zur Entlastung insbesondere von Mieterinnen und Mietern formuliert. Genannt sind u.a. Mietrecht, Aufteilung der CO2-Preise bei Heizkosten, Wohngeld und EEG-Umlage. Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss können einem aktuellen FAQ-Papier des BMWSB entnommen werden, dass auf der DStGB-Homepage (Stadtentwicklung und Wohnen) abrufbar ist.
Das vorgenannte Papier liefert zudem weitere Hinweise zur geplanten Umsetzung von Maßnahmen, die einer weiteren Entlastung von Miete-rinnen und Mietern dienen sollen und deutlich über den Heizkostenzuschuss hinausgehen. Erwähnung über den Heizkostenzuschuss hinaus finden folgende Themen und Maßnahmen:
- Wohngeld: „zusätzliche Wohngeldstärkung […] zur sozialen Flankierung der Klimawende“ bzw. „weitere Verbesserungen“
- Wohngemeinnützigkeit: keine Nennung von Details
- Mietrecht:
- Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf elf Prozent;
- Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029;
- Ausweitung des Betrachtungszeitraumes der ortsüblichen Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre
Anmerkung des DStGB
Das BMWSB hat angekündigt, den aktuellen Stand der Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung eines einmaligen Heizkostenzuschusses im Wohngeld aufgrund stark gestiegener Energiekosten“ in Kürze auf der Internetseite des BMWSB (BMI) zu veröffentlichen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat bereits Anfang Januar 2022 zu dem Entwurf einer Formulierungshilfe Stellung genommen. Die Erweiterung der Zielgruppe des Heizkostenzuschusses um Empfängerinnen und Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld ist erst danach in den Entwurf aufgenommen worden. Dieser zielt aus kommunaler Sicht grundsätzlich in die richtige Richtung. Es wird nun darauf ankommen, die im FAQ-Papier angesprochenen weiteren Maßnahmen zügig umzusetzen. Ziel muss es ein, bezahlbares Wohnen für alle Einkommensschichten langfristig zu sichern und auch die weitere Umsetzung der Energie- und Klimawende sozialverträglich auszugestalten.