Ziel des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ ist es, investive Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimawirkungen von Neubauvorhaben anzureizen. Neue Gebäude sollen dergestalt entwickelt werden, dass sie sich durch geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, reduzierten Energieverbrauch in der Betriebsphase sowie einen hohen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens auszeichnen.
Gefördert werden:
- Neubau und Ersterwerb (längstens 12 Monate nach Baufertigstellung) von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Diese müssen mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erfüllen.
- Einen Bonus gibt es, sofern die Anforderungen Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
Förderempfänger/innen sind neben natürlichen Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Eigentümer, Contractoren, Unternehmen, Kammern oder Verbände) und Unternehmen insbesondere auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung erfolgt projektbezogen in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Kommunale Gebietskörperschaften können einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss erhalten.
Das aktuell noch geltende KfW Förderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK läuft bis Ende Februar weiter. Die KfW wird auch das neue Programm betreuen. Hierzu begleitend tritt die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäue – Klimafreundlicher Neubau“ in Kraft.
Aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes stehen im Jahr 2023 Programmmittel i.H. von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.
Anmerkung des DStGB
Die Neubau- und Sanierungsförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude hat, beginnend mit einem Förderstopp, seit Anfang 2022 eine sehr dynamische Entwicklung genommen. Während die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relativ schnell aufgenommen werden konnte, begann die Neubauförderung im April 2022 unter neuen Konditionen. Dabei wurde mehrstufig das Ambitionsniveau sukzessive ausgebaut. In der momentanen Stufe 2 gilt die Förderung für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach dem EH-40 Standard in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Das neue Programm ist nunmehr die angekündigte dritte und letzte Stufe. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind ein Beitrag zur Begrenzung der "grauen Emissionen", der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie "Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland" entfallen auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund 7 Prozent der deutschlandweiten Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland. Damit kann das neue Programm dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern.
Eine Neubauförderung ist nicht allein für das Klima wichtig, sondern kann i.E. auch die kommunalen Kassen schonen. Damit die Transformation des Neubaus in Städten und Gemeinden gelingt, braucht es langfristiger Förderkonditionen. Wichtig sind zudem Beratungsangebote und gute Praxisbeispiele für Städte und Gemeinden, wie sie ihren Bestand sanieren und im Wege des Neubaus nachhaltig gestalten können.