Ziel der BBSR-Wohnungsbedarfsprognose ist es, die zukünftige Wohnungsnachfrage und damit die Wohnungsneubaubedarfe einzuschätzen und diese regional differenziert abzubilden. Dabei baut die Prognose auf den Zahlen der Vergangenheit auf und bezieht aktuelle Entwicklungen ein, zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung oder die Bautätigkeit.
Ein Großteil der Bedarfe ist auf die weiterhin steigende Zahl der Haushalte und deren Nachfrageverhalten zurückzuführen (demografischer Zusatzbedarf). Aber auch der Ersatzbedarf und der Nachholbedarf wirken bedarfserhöhend. Sowohl für kleinere Wohnungen aber auch für große Wohnungen für Familien und Eigenheime wird laut Prognose in den kommen Jahren der Bedarf besonders hoch sein.
Der sog. demografische Zusatzbedarf stellt mit rund 160.000 Wohneinheiten eine wesentliche Größe des Wohnungsbedarfs dar. 110.000 neue Wohnungen müssen laut der Prognose des BBSR bis 2030 jährlich als Ersatz für nicht mehr bewohnbaren Wohnraum (begrenzte Lebensdauer von Gebäuden) neu geschaffen werden (Ersatzbedarf). Darüber hinaus besteht deutlicher Nachholbedarf aufgrund von unzureichender Bautätigkeit in den vergangenen Jahren. Das BBSR geht hier von jährlich rund 60.000 neuen Wohneinheiten aus.
Leerstände reduzieren in nachfrageschwächeren Regionen den Neubaubedarf um rund 10.000 Wohneinheiten pro Jahr. Insgesamt standen in Deutschland im Jahr 2022 knapp 2 Mio. Wohnungen leer. Die Prognose geht davon aus, dass rechnerisch rund die Hälfte des Leerstands in Deutschland kurzfristig bezugsfähig wäre.
Anmerkung des DStGB
Die aktuelle Wohnungsprognose verdeutlicht einmal mehr den dringenden Bedarf an neuem und bezahlbarem Wohnraum. Um die benötigten 320.000 Wohnungen jährlich errichten zu können, muss das Hauptaugenmerk auf der Schaffung von Rahmenbedingungen liegen, die einen zügigen Neubau von bezahlbarem Wohnraum unterstützen.
Neben einer deutlichen Reduzierung der Baukosten und einem damit verbundenen Abbau von unnötigen Standards und Regulierungen (z.B. Gebäudetyp E) müssen u.a. die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Baulandmobilisierung der Kommunen weiter flexibilisiert werden. Beispielhaft sei auf das Instrument der kommunalen Vorkaufsrechte verwiesen. Angesichts der weiter schrumpfenden Anzahl geförderten Wohnraums ist es zudem erforderlich, die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau auf einem hohen Niveau zu verstetigen bzw. weiter auszubauen und eine entsprechende Ko-Finanzierung der Länder sicherzustellen. An diesen Punkten wird sich die neue Bundesregierung im Hinblick auf die Themen „Bauen und Wohnen“ orientieren müssen.