Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2023 des Klima- und Transformationsfonds mit 400 Millionen Euro erneut Mittel für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) bereitgestellt. Damit können Städte und Gemeinden auch weiterhin bei der energetischen und baulichen Sanierung dieser Einrichtungen unterstützt werden. Die Förderung konzentriert sich – mit Ausnahme von Freibädern – auf Gebäude, die nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen müssen. Bei Freibädern stehen eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen im Mittelpunkt.
Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
Mit dem 2020 erstmals aufgelegten Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet das BMWSB einen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur. Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Dafür stehen in den Jahren 2023 bis 2026 weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Kommunen können in beiden Programmen Interessenbekundungen für zukunftsweisende Projekte bis zum 15. September 2023 einreichen. Mit der Umsetzung der Programme ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Die Projektaufrufe und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BBSR unter www.bbsr.bund.de/sjk2023 sowie www.bbsr.bund.de/klima-raeume.