Stadtentwicklung „Außenbereichsinsel" darf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant werden
Mit Urteil vom 25. April 2023 (Az. BVerwG 4 CN 5.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Freifläche in der Ortslage, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) einbezogen werden darf.
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