Bundesministerin sucht engagierte Kommunen

Welches Ziel verfolgt der Preis?

Die Vergabe des Preises „Bundeswehr und Gesellschaft“ wurde unter Bundesverteidigungsministerin a.D. Ursula von der Leyen eingeführt und verfolgt das Ziel, die Bundeswehr noch besser in der Gesellschaft zu verankern, das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft weiter zu vertiefen und langfristig zu festigen. Neben der gesellschaftlichen Anerkennung soll über die Bundeswehr informiert, diese gewürdigt und die Bandbreite bereits existierender gesellschaftlicher Initiativen sichtbar gemacht werden. Der Preis wird seit 2015 jährlich durch die Bundesministerin oder den Bundesminister der Verteidigung öffentlich vergeben.

Für welche Kategorien werden Preise verliehen?

Für das Jahr 2023 werden erneut Preisträger in vier Kategorien gesucht. In der Kategorie „Gebietskörperschaften“ fallen Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen, die sich auf kommunaler Ebene in besonderer Weise um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht haben.

In der Kategorie „Vereine“ sollen Organisationen nach Vereinsrecht gewürdigt werden, die nicht unter die Kategorie „Gebietskörperschaft“ fallen, sich aber wie diese in besonderer Weise initiativ um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht und für die Belange der Bundeswehr oder ihrer Angehörigen im In- und Ausland eingesetzt haben (z.B. Mitarbeiter, Bürgermeister, Landräte).

Die Kategorie „Bildung und Kultur“ würdigt jene Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen (z.B. Filmprojekte, Regisseure, Journalisten, Künstler etc.), die bundeswehrspezifische oder sicherheitspolitische Themen in künstlerischer bzw. journalistischer Weise der Gesellschaft nähergebracht haben. Des Weiteren werden in dieser Kategorie Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen ausgezeichnet, die sich in zivilen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in besonderem Maße für die Vermittlung sicherheitspolitischer Themen oder das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft (z.B. durch Forschungsarbeiten, spezielle Lehrveranstaltungen oder eine besondere Zusammenarbeit mit Jugendoffizieren) einsetzen.

Die Kategorie „Einzelpersonen“ zeichnet diejenigen aus, die nicht unter die vorher genannten Bereiche fallen und sich in besonderer Weise initiativ um das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft verdient gemacht haben. Hierzu gehören bspw. Personen, die sich im besonderen Maße um Soldatinnen bzw. Soldaten am Standort oder im Auslandseinsatz und deren Familien bemühen oder die Solidarität in der Gesellschaft mit der Bundeswehr fördern.

Wie und bis wann können Preisträger vorgeschlagen werden?

Vorschläge für auszeichnungswürdige Projekte können über unterschiedliche Abteilungen und Vertretungen der Bundeswehr bzw. über den Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Dienstag, den 24. Januar 2023, per E-Mail eingereicht werden. Es können auch Vorschläge eingereicht werden, die bislang keine Berücksichtigung fanden. Bitte tragen Sie Ihre Bewerbung in das vorgesehene Formblatt ein, welches Sie über den Deutschen Städte- und Gemeindebund anfordern können!

Welcher Preis wird ausgelobt?

Die Auszeichnung je Kategorie besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde sowie einem Preisgeld von 2.500 €. Über die Auszeichnung der eingereichten Vorschläge entscheidet ein Empfehlungsausschuss, dem unter anderem das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Landsberg, angehört.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Als Ansprechpartner steht Ihnen beim DStGB Herr Referatsleiter Finn Brüning, Telefon 030 / 77307-242, E-Mail finn-christopher.bruening@dstgb.de  gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen:

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