Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik

Ob im Bundestag, den Länderparlamenten oder auf kommunaler Ebene, Frauen sind seltener in politischen Ämtern anzutreffen. Insbesondere zeigt sich dies bei den Bürgermeister/innen: nur 9 Prozent der Rathäuser werden von einer Frau geführt. Auch in den Kommunalparlamenten liegt der Anteil an weiblichen Mandatsträgerinnen bei nur 27.7 Prozent. Die Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik sind vielfältig und in gesellschaftlichen Strukturen, aber auch in parteipolitischen Logiken zu verorten.

Das Aktionsprogramm hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungen (Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten) sowie den Anteil der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinen und Landrätinnen zu erhöhen. Es umfasst über eine Laufzeit von vier Jahren regionale und bundesweite Aktivitäten zur Motivation, zum Empowerment und zur Vernetzung von Frauen und verbindet Beratungsangebote vor Ort mit überregionalem Erfahrungsaustausch.

Das Aktionsprogramm Kommune nimmt explizit nicht nur die Frauen in den Blick, sondern will auch dazu beitragen, strukturelle Veränderungen anzustoßen, welche sich positiv auf die Teilhabe von Frauen und die Akzeptanz und die Attraktivität von Kommunalpolitik insgesamt auswirken können. Ein Schwerpunkt liegt auf ländlichen Regionen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt. Die drei kommunalen Spitzenverbände – der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag – unterstützen das Programm ebenso wie die BAG Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragen.

Die Auswahlrunde für die ersten zehn Regionen startet jetzt. Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet sind zur Bewerbung aufgefordert. Auf die Teilnahme können sich ein Landkreis oder ein Zusammenschluss aus maximal zwei Landkreisen in räumlicher Nähe, ein Landkreis gemeinsam mit einer oder mehreren kreisfreien Städten oder ein Zusammenschluss von mindestens drei Städten oder Gemeinden, von denen keine größer sein darf als 100.000 Einwohner*innen, bewerben. Die Auswahl erfolgt durch ein fachkundiges Gremium unter dem Vorsitz des BMFSFJ.

Die Aktion wird in zwei Durchgängen mit je 10 ausgewählten Regionen durchgeführt. Der erste Durchgang erstreckt sich von Januar 2022 bis August 2023. Die beteiligten Regionen können von zahlreichen Förder- und Vernetzungsaktivitäten profitieren. Dazu gehören Werkstattgespräche, Beratungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, Qualifizierungsangebot für Kandidatinnen und Amtsträgerinnen, überregionale Vernetzungstreffen und bundesweite Öffentlichkeitsarbeit.

Informationen zum Auswahlverfahren, zu den Teilnahmebedingungen und den Bewerbungsunterlagen finden sich unten zum Download. Die Bewerbung ist bis zum 19. November 2021 möglich.

Weitere Informationen:

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